Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung setzen hohe Hürden, wenn es um die Erstattung von Vorsteuer geht. Entscheidend sind dabei die notwendigen Angaben, die auf keiner Rechnung fehlen dürfen.
Das Führen von Büchern (auch Buchführung oder Finanzbuchhaltung genannt) wird zwar oft als lästige Pflicht empfunden, ermöglicht aber sehr weitreichende Einblicke in Ihr Unternehmen.