Ab 01.01.2019 ändert sich die Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen. Grundlage hierfür ist der § 3 Abs. 13 bis 15 des Umsatzsteuergesetz (UStG). Damit wurde die sog. Gutschein-Richtlinie ( Richtlinie (EU) 2016/1065) in nationales Recht umgesetzt. Dadurch erfolgt die Umsatzbesteuerung deutlich früher.
