Was Sie erwartet


Wir können Ihnen 7 gute Gründe nennen, warum Sie zu uns wechseln sollten. Zögern Sie nicht allzu lange.

7 Gründe für einen Wechsel zu uns

1. Zuverlässigkeit
Wenn wir sagen „wir kümmern uns darum“, dann können Sie sich auch 100%-tig darauf verlassen.

2. Erreichbarkeit
Wir sind fast immer zu erreichen: Telefonisch, persönlich, per E-Mail, Brief oder Fax. Bei Verhinderung rufen wir auch zurück – garantiert! Lange Wartezeiten für einen Termin kennen wir nicht: Sie erhalten einen Termin innerhalb von 7 Tagen!

3. Direkter Kontakt zum Chef
Im Unterschied zu großen Kanzleien sind wir optimal eingespielt und Sie profitieren vom unmittelbaren Kontakt zu Ihrem Steuerberater.

4. Beratung vor Ort
Sparen Sie sich lange Wege zu Ihrem Steuerberater. Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause. Mehr zu unseren Servicezeiten und Orten der mobilen Beratung erfahren Sie hier »

5. Qualität ohne „Schnickschnack“
Bei uns erhalten Sie keine hoch komplexen steuerlichen Sachverhaltsgestaltungen, die vor allem dem Honorar des Beraters dienen, sondern überschaubare und praktikable Lösungen. Durch regelmäßige interne und externe Fortbildung, effiziente Kanzleiführung mit Verwendung von Checklisten sowie dem „Vier-Augen-Prinzip“ versuchen wir zudem mögliche Fehlerquellen weitgehend auszuschließen.

6. Preis
Gute Leistung hat natürlich Ihren Preis. Trotzdem können Sie darauf vertrauen, dass Sie nicht „über den Tisch gezogen werden“. Vor Leistungserbringung informieren wir Sie umfassend über die mögliche Höhe. Das verstehen wir unter fairer Preisgestaltung.

7. Bearbeitungsdauer
Nur in seltenen Fällen übersteigt die Bearbeitungsdauer ab Auftragserteilung und vollständiger Einreichung aller Unterlagen mehr als 4 Wochen!

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin unter (05321) 6865000. Damit der Wechsel zu uns reibungslos gelingt, sind einige Dinge zu beachten.


Was beim Wechsel zu uns zu beachten ist

Damit der Wechsel zu uns reibungslos gelingt, sollten Sie zum ersten Gespräch folgende Unterlagen mitbringen:

Allgemein
Aktuelle Schreiben vom Finanzamt und gegebenenfalls von anderen Behörden

Für Einkommensteuerfälle
Den letzten Einkommensteuerbescheid und wenn möglich auch die dazu gehörigen Erklärungsformulare und Unterlagen

Für Buchführung und Abschluss

  • die letzten 1 bis 3 Monate Ihrer Buchhaltungsunterlagen (Kasse, Bank, Eingangs- und Ausgangsrechnungen) einschließlich der Auswertung(en), insbesondere BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) und Summen- und Saldenliste
  • CD Ihrer Buchhaltungsdaten (Formate: GDPdU und zusätzlich – wenn möglich – DATEV-Format)
  • den letzten Jahresabschluss und die betrieblichen Steuerbescheide (z.B. Umsatzsteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer)

Für Lohn
Lohnunterlagen und Auswertungen (z.B. Lohnjournale, Lohnabrechnungen, Verträge) Ihrer Mitarbeiter vom aktuellen Jahr (wenn möglich auch vom Vorjahr); CD der Lohnauswertungen (Formate wie Buchhaltung).


Auftragserteilung

Keine festen Vertragslaufzeiten. Keine versteckten Kosten. Kein Kleingedrucktes.

Als Neukunde sind Sie bei uns an keine langen Verträge gebunden, weil wir auf Verträge verzichten *1). Bei uns gibt es deshalb auch kein Kleingedrucktes oder AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die Sie woanders stillschweigend durch Ihre Unterschrift akzeptieren müssen.

Wenn Sie mit der Leistung nicht mehr zufrieden sind, kündigen Sie einfach (schriftlich oder per E-Mail). Die Kündigung wirkt ab dem nächsten Monat bei monatlicher Leistung bzw. zum nächsten Quartal/Jahr bei vierteljährlicher/jährlicher Leistung.

Bei uns gibt es auch keine versteckten Kosten. Wir sagen Ihnen vorab schon ungefähr, was es kostet. Wir arbeiten fair und offen. Allerdings verlangen wir von Neukunden in der Regel einen angemessenen Vorschuss und bei wiederkehrenden Arbeiten (z.B. bei der monatlichen Buchführung) die Zustimmung zum Lastschrifteinzugsverfahren für unsere Rechnungen.

Wie können Sie uns einen Auftrag erteilen? Was ist zu beachten?

Die Auftragserteilung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail und natürlich auch persönlich oder durch das Zusenden von Unterlagen erfolgen. Der Widerruf kann mündlich (telefonisch/persönlich) oder schriftlich erfolgen. Sofern wir schon Leistungen erbracht haben oder uns Kosten entstanden sind, werden diese natürlich in Rechnung gestellt.

Ganz ohne Formulare geht es leider auch bei uns nicht. Für das Finanzamt benötigen wir in der Regel eine Empfangsvollmacht und für den Einzug unserer Rechnungen die Zustimmung zum Lastschrifteinzugsverfahren. Weiter zu den Formularen ».

*1) Eine Ausnahme besteht lediglich bei den Kunden, für die wir an den vorhergehenden Steuerberater einen Kaufpreis bezahlt haben. Hier gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, danach gilt das oben genannte.

 

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