Korrekte & pünktliche Lohnabrechnung mit Service „drum herum“ … sind Sie bereit, dafür auch etwas mehr zu bezahlen?

… Dann kommen Sie zu uns!

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Lohnabrechnung ständig gestiegen. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften sind zu beachten und alles ist sehr zeitkritisch. Zudem hat die Übermittlung der Daten ausnahmslos elektronisch zu erfolgen.

Schön, wenn Sie sich darauf verlassen können einen kompetenten Partner zur Seite zu haben.

Lohn wie von selbst …

Sie liefern uns die Daten – wir machen daraus eine komplette Lohnabrechnung mit allem, was dazu gehört, z.B. An- oder Abmeldungen von Mitarbeitern, elektronische Meldungen an das Finanzamt und Krankenkassen sowie Führen des Lohnkontos.

Sparen Sie sich das Verteilen der Lohnauswertungen an Ihre Mitarbeiter oder das zeitraubende Wiederbeschaffen verloren gegangener, indem Sie Ihren Mitarbeitern den Online-Zugriff erlauben. Der Mitarbeiter kann dann jederzeit auf die für ihn bestimmte Gehaltsabrechnung online zugreifen – auch für zurückliegende Monate. Für Sie als Arbeitgeber stehen alle Auswertungen über das AGENDA Rechenzentrum jederzeit online abrufbar bereit. Weitere Infos dazu finden Sie hier: Lohn-Online mit AGENDA.

… und bei Fragen?

Kein Problem – auch bei Fragen zum Lohn sind wir für Sie da, egal ob telefonisch, per Fax/E-Mail oder persönlich. Wir beraten zu steuerlich optimalen Gestaltungen, führen Brutto-Netto-Berechnungen durch oder helfen beim Ausfüllen von Bescheinigungen oder Fragebögen.

Bestandteile der laufenden Lohnabrechnung

Das Erstellen der kompletten laufenden Lohnabrechnung beinhaltet die folgenden Tätigkeiten:

  • Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter anhand Ihrer Angaben
  • Bei Neueinstellungen oder Kündigungen stellen wir Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und klären die dabei auftretenden Rückfragen
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt sowie die notwendigen Meldungen an die Krankenkassen
  • Führen des Lohnkontos
  • Bereitstellen aller Auswertungen für Online-Abruf (optional)
  • Versand der von Ihnen gewünschten Auswertungen an Sie

Übrigens erstellen wir Lohnabrechnungen nicht nur für Festlöhne und Gehälter, sondern auch für Akkordlöhne, Aushilfen und Baulöhne.

Und was noch dazu gehört …
  • Bearbeitung von Formularen, Bescheinigungen oder Fragebögen z.B. von Arbeitsamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
  • Erstellung von Sonderabrechnungen z.B. Kurzarbeit, Pfändung, Tantieme, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Brutto-Netto-Berechnung (Berechnung des Bruttolohns für einen vorgegebenen Auszahlungsbetrag)
  • Speicherung der Daten auf unserem Server für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften
  • Beratung zu steuerlich optimalen Gestaltungen z.B. vorteilhafteste Lohnsteuerklasse oder was kann man Mitarbeitern zusätzlich lohnsteuerfrei zuwenden

Bei allen Fragen rund um den Lohn sind wir für Sie da, egal ob telefonisch, per Fax/E-Mail oder persönlich.

Prüfungen durch Krankenkassen oder Rentenversicherung

Schlafen Sie beruhigter – wir stehen Ihnen auch bei Prüfungen durch Finanzamt oder Rentenversicherungsträger aktiv zur Seite, angefangen von der Erstellung der notwendigen GDPdU-Daten bis hin zur gegebenenfalls stattfindenden Schlussbesprechung.

Die Prüfungen finden meist in unseren Räumen statt und verlaufen für Sie in der Regel vollkommen unbemerkt. Dadurch wird Ihr Betriebsablauf nicht gestört.

Übrigens … die Mehrzahl der Prüfungen schließt ohne Fehler ab.

Wie lange dauert die Lohnbuchhaltung

Die laufende Lohnabrechnung kann in der Regel innerhalb von 3 Tagen nach Auftragsannahme abgewickelt werden. Die Bearbeitungszeit kann dabei zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden schwanken.

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit, insbesondere bei erstmaliger Einrichtung einer Lohnbuchführung oder Datenübernahme aus Fremdbuchhaltungen sich deutlich verlängern kann.

Preis

Für die Erstellung der laufenden Lohnbuchführung erhält der Steuerberater je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (in der Regel monatlich) eine Gebühr von 5 bis 25 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 2 StBVV). Dies beinhaltet die Führung von Lohnkonten, Anfertigung der Lohnabrechnung, Meldungen an die Sozialversicherung und Finanzamt sowie die Aufbewahrung der Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.

Hinzu kommt gegebenenfalls die einmalige Gebühr für die Einrichtung einer Lohnbuchführung, je Arbeitnehmer zwischen 5 bis 16 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 StBVV).

Die tatsächliche Gebühr hängt unter anderem von der Anzahl und Art der zu bearbeitenden Lohnabrechnungen ab. Prinzipiell gilt: Je mehr Löhne monatlich abgerechnet werden, desto günstiger der Preis und je komplizierter die Abrechnung, desto höher der Preis.

Zusatzleistungen zur laufenden Lohnbuchführung, z.B. Brutto-Netto-Berechnungen oder Anträge und Bescheinigungen für Arbeitsamt oder Sozialversicherung sowie alle Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Nach § 34 Abs. 5 i.V.m. 13 StBVV beträgt die Zeitgebühr 30 bis 70 € je angefangene halbe Stunde zuzüglich Umsatzsteuer. Zeiten von weniger als 15 min werden in der Regel – bei gleichzeitiger Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung – von uns allerdings nicht berechnet.

Sie sehen, die Preisermittlung ist nicht so ganz einfach.

Hier finden Sie eine sehr umfangreiche Steuerberatergebührenliste als pdf (zwar noch alte Fassung der StBVV, für eine erste Übersicht dennoch gut zu gebrauchen). In der Regel liegen wir mit unseren Gebühren für die laufende Abrechnung etwas oberhalb der Mitte, für Beratungsleistungen eher im Mindestbereich und für die Ersteinrichtung dagegen im Maximalbereich.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns bitte an.

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