Erstellung des Abschlusses oder der EÜR ohne unnötigen Ballast und in angemessener Zeit – dazu Steuerspartipps? – Das geht!

Buchführungspflichtige Unternehmen müssen einmal jährlich den Gewinn durch Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz plus Gewinn- und Verlustrechnung) ermitteln. Für kleinere Gewerbetreibende reicht dagegen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Hintergrundinformationen zum Thema Buchführung finden Sie hier

Abschluss Pur

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach den gesetzlichen Vorschriften anhand der von uns oder von Ihnen erstellten Buchhaltung – allerdings ohne irgendwelchen „Schnickschnack“. So verzichten wir – im Unterschied zu anderen Steuerberatern – auf den Erstellungsbericht. Dieser Bericht wird weder vom Finanzamt verlangt noch ist er gesetzlich erforderlich – dadurch können wir auch einen günstigeren Preis anbieten!

Auch für Bankgespräche reicht die Kurzform des Abschlusses, denn die Banken prüfen nicht die äußere Form, sondern den Inhalt!

Details zur AbschlussErstellung

Unsere Leistung zum Jahresabschluss besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:

  • Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei Kapitalgesellschaften noch ergänzt um den Anhang
  • Erstellen des Anlagenverzeichnisses
  • Ausgabe aller Auswertungen, z.B. Ausdruck des Jahresabschlusses inkl. Kontennachweis und Anlagenverzeichnis. Die Auswertungen sind optional auch als pdf-Datei oder zum Download auf AGENDA online verfügbar.
  • Persönliche Bilanzbesprechung entweder in unseren Kanzleiräumen oder bei Ihnen Zuhause (sofern im Einzugsgebiet unseres mobilen Service)
  • Elektronische Übermittlung der Daten an das Finanzamt (seit 2012 gesetzlich vorgeschrieben)
  • bei GmbH’s und bestimmten Personengesellschaften zusätzlich die elektronische Übermittlung der Daten an den Bundesanzeiger (seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben)
  • Speicherung der Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften auf unserem Server

Weitergehende Prüfungen, Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder der Unterlagen sowie Plausibilitätsbeurteilungen werden nicht durchgeführt, sind aber bei einer durch uns erstellten Buchführung unserer Meinung nach auch nicht notwendig, da wir unserer Buchhaltung vertrauen.

Vor endgültiger Fertigstellung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Gewinn/Verlust und die steuerlichen Ergebnisse. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, noch Änderungen vorzunehmen.

EÜR – die „kleine“ Gewinnermittlung

Auch bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR), die für nicht buchführungspflichtige Unternehmer vorgesehene Mindestform, beschränken wir uns auf das wirklich Notwendige: Die Ermittlung des Gewinns nach steuerlichen Vorschriften. Mehr nicht!

Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt (§ 4 Abs. 3 EStG) und elektronisch an das Finanzamt gesendet. Sie erhalten einen Ausdruck der EÜR.

Basis dafür ist entweder die von uns erstellte Buchhaltung oder die von Ihnen vorbereitete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben. Daraus erstellen wir eine nach steuerrechtlichen Vorschriften ausgerichtete (einfachere) Form der Gewinnermittlung. Ab einem Umfang von einem DIN A4 Ordner an Unterlagen empfehlen wir allerdings zunächst eine Buchhaltung durchzuführen.

Bearbeitungsdauer

Wir hassen es, Dinge auf die lange Bank zu schieben. Deswegen liegt bei uns die Bearbeitungsdauer für Abschlüsse bei weniger als 6 Wochen und bei der EÜR bei 4 Wochen. In ganz dringenden Fällen ist eine Erstellung auch innerhalb einer Woche denkbar.

Preis

Die Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses oder der EÜR sind jeweils abhängig vom Gegenstandswert, der Bedeutung der Angelegenheit, dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad.

Der Gegenstandswert beim Jahresabschluss ist nach § 35 StBVV  vereinfachend gesagt das Mittel zwischen Jahresumsatz und Bilanzsumme (mit Zu- und Abrechnungen), bei der EÜR nach § 25 StBVV nur der Jahresumsatz. Sind die Ausgaben höher als der Umsatz, so bilden diese den Gegenstandswert.

Bei der EÜR hängt der Preis ganz besonders davon ab, ob eine ordnungsgemäße Buchhaltung oder eine geordnete Zusammenstellung der Unterlagen vorhanden sind oder ob die eingereichten Unterlagen erst sortiert und geordnet werden müssen (oder sogar eine Buchhaltung erstellt werden muss).

Einen ersten Überblick erhalten Sie mit nachstehenden Tabellen. Hinzu kommen Auslagen nach §§ 16, 17 StBVV von maximal 20 €.

Tabelle: Gebühren für Erstellung Jahresabschluss (Nettobetrag)

Gegenstandswert (= Jahresumsatz)Mindestgebühr 10/10 Höchstgebühr 40/10
100.000 €311 €1.244 €
250.000 €516 €2.064 €
500.000 €701 €2.804 €
1.000.000 €948 €3.792 €

 

Tabelle: Gebühren für Erstellung EÜR (Nettobetrag)

Gegenstandswert (= Jahresumsatz)Mindestgebühr 5/10 Höchstgebühr 20/10
100.000 €156 €622 €
250.000 €258 €1.032 €
500.000 €351 €1.402 €
ab 501.000 € in der Regel nur Jahresabschluss möglich

Hier finden Sie eine sehr umfangreiche Steuerberatergebührenliste als pdf (zwar noch alte Fassung der StBVV, für eine erste Übersicht dennoch gut zu gebrauchen). In der Regel liegen wir mit unseren Gebühren in etwa in der Mitte.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns bitte an.

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