Zweites Gesetz zur Bürokratieentlastung

Am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem 2.ten Gesetz zur Bürokratieentlastung zugestimmt. Die Änderungen betreffen unter anderem Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine, Verbesserungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern und bei Rechnungen über Kleinbeträge. Zum Teil treten die Änderungen schon rückwirkend ab 01.01.2017 in Kraft.

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