Auftrag

Vertragsunterzeichnung

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Keine festen Vertragslaufzeiten. Keine versteckten Kosten. Kein Kleingedrucktes.

Als Neukunde sind Sie bei uns an keine langen Verträge gebunden. Sie erteilen uns den Auftrag - und wenn Sie mit der Leistung nicht zufrieden sind, kündigen Sie einfach. Dies gilt natürlich auch bei Dauerleistungen wie Erstellung der monatlichen Finanzbuchführung.*1)

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Wir sagen Ihnen vorab schon ungefähr, was es kostet.

Bei uns gibt es auch kein Kleingedrucktes, weil wir mit Ihnen gar keinen schriftlichen Vertrag abschließen *1). Wir arbeiten auch nicht mit "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die Sie woanders stillschweigend durch Ihre Unterschrift akzeptieren müssen.

Wir arbeiten fair und offen. Allerdings verlangen wir von Neukunden in der Regel einen angemessenen Vorschuss und wir erwarten die Zustimmung zum Lastschriftseinzugsverfahren für unsere Rechnungen.

 

Wie können Sie uns einen Auftrag erteilen? Was ist zu beachten?

Die Auftragserteilung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail und natürlich auch persönlich oder durch das Zusenden von Unterlagen erfolgen. Der Widerruf kann mündlich (telefonisch/persönlich) oder schriftlich erfolgen. Eine Stornogebühr kennen wir nicht. Sofern wir allerdings schon Leistungen erbracht haben oder uns Kosten entstanden sind, werden diese natürlich auch in Rechnung gestellt.

Ganz ohne Formulare geht es leider auch bei uns nicht. Für das Finanzamt benötigen wir in der Regel eine Empfangsvollmacht und für den Einzug unserer Rechnungen die Zustimmung zum Lastschriftseinzugsverfahren. Weiter zum Formularcenter ».

*1) Eine Ausnahme besteht lediglich bei den Kunden, für die wir an den vorhergehenden Steuerberater einen Kaufpreis bezahlt haben. Hier gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, danach gilt das oben genannte.