Preise Lohn
Den Preisen ist die gesetzl. MWSt hinzuzurechnen. 
Grundlage ist die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2007.
Zu Gebühren für Lohnbuchführung
Zu Gebühren für sonstige Lohnarbeiten
Zu Gebühren für Teilnahme an Prüfungen im Lohnbereich
 
1. Lohnbuchführung
  Leistung Gegenstandswert Gebühr von Gebühr bis Mittelgebühr  
Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, § 34 Abs. 1 StBGebV je Arbeitnehmer               2,60 €               9,00 €               5,80 €
Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung einschl. Erstellung der Lohnsteuer-anmeldung, § 34 Abs. 2 StBGebV je Arbeitnehmer und Abrechnungs-zeitraum               2,60 €             15,00 €               8,80 €
2. Sonst. Hilfeleistungen im Zusammenhang mit Lohnbuchführg.
(Vorschrift: § 34 Abs. 5 StBGebV)
Zum Beispiel: 
- Änderung der Personal- und / oder Firmenstammdaten
- An-, Ab- oder Unterbrechungsmeldungen für Krankenkasse
- Brutto- / Nettoberechnungen
- Jahresmeldungen an Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft
- Antrag auf Lohnfortzahlung oder auf Arbeitslosengeld
- Antrag auf Erziehungs- oder Mutterschaftsgeld
- Verdienstbescheinigungen für Arbeitsamt
Berechnungsart   Gebühr von Gebühr bis Mittelgebühr
Zeitgebühr je halbe Stunde             19,00 €             46,00 €             32,50 €
 
3. Teilnahme an Prüfungen im Lohnbereich
Zum Beispiel: 
- Prüfung durch Rentenversicherungsträger, § 34 Abs. 5 StBGebV
- Lohnsteuerprüfung durch Finanzamt, § 29 Abs. 1 StBGebV
- Prüfung durch Berufsgenossenschaft, § 34 Abs. 5 StBGebV
Berechnungsart   Gebühr von Gebühr bis Mittelgebühr
Zeitgebühr je halbe Stunde             19,00 €             46,00 €             32,50 €
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Letzte Aktualisierung am 26.08.2010 © Egbert Chwatal, Dipl.-Kfm. * Steuerberater in Goslar