Preise Buchführung & Abschluss
Den Preisen ist die gesetzl. MWSt hinzuzurechnen. 
Grundlage ist die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2007.
1. Buchführung
1.1. Zu Gebühren für Buchführung
1.2. Zu Gebühren für Zusatzleistungen bei Buchführung
2. Abschluss
2.1. Allgemeines
2.2. Zu Gebühr für Jahresabschluss
2.3. Zu Gebühren für Zusatzleistungen bei Abschlüssen
2.4. Zu Gebühren für Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
 
1. Buchführung
1.1. Buchführung
(Vorschrift: § 33 Abs. 1 StBGebV)
GGW bis * Berechnungsart Gebühr von (2/10) Gebühr bis (12/10) Mittelgebühr
          15.000,00 € monatlich                11,60 €                69,60 €                40,60 €
          25.000,00 € monatlich                16,20 €                97,20 €                56,70 €
          45.000,00 € monatlich                20,80 €              124,80 €                72,80 €
          75.000,00 € monatlich                25,40 €              152,40 €                88,90 €
        100.000,00 € monatlich                30,00 €              180,00 €              105,00 €
        150.000,00 € monatlich                37,00 €              222,00 €              129,50 €
        200.000,00 € monatlich                44,00 €              264,00 €              154,00 €
        300.000,00 € monatlich                57,80 €              346,80 €              202,30 €
        400.000,00 € monatlich                70,60 €              423,60 €              247,10 €
        600.000,00 € monatlich              140,00 €              550,00 €              345,00 €
* GGW = Gegenstandswert =  Jahresumsatz oder höherer Aufwand
Beinhaltet folgende Leistungen:
- Kontieren der Belege & Erfassung in EDV (Belegprüfung nur in eingeschränktem Umfang)
- Erstellen von Auswertungen (z.B. Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste) 
- Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung
1.2. Sonstige Hilfeleistungen im Rahmen der Buchführung
(Vorschrift: § 33 Abs. 7 StBGebV)
Beispiele: 
- Klären von Belegen, Abstimmung bestimmter Konten
- Führen des Kassen- oder Wareneingangsbuchs
- Bearbeitung von Bescheinungen, Meldungen, Statistiken für Behörden
 
Berechnungsart   Gebühr von Gebühr bis Mittelgebühr
Zeitgebühr je halbe Stunde                19,00 €                46,00 €                32,50 €
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 2. Abschluss
 2.1. Allgemeines zum Jahresabschluss
Zur Buchführung verpflichtete Gewerbetreibende müssen ihren Gewinn durch Aufstellen eines Jahres-
abschlusses (besteht aus Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung) vornehmen. Bei Kapital-
gesellschaften (z.B: GmbH's) kommt noch der Anhang hinzu. 
Freiberufler, kleinere Gewerbetreibende und Vereine können dagegen die etwas einfachere Alternative 
der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) wählen. Übersteigt der Gewinn 
oder der Umsatz eine bestimmte Höhe, sind auch diese Personen verpflichtet einen Jahresabschluss
aufzustellen.
 2.2. Aufstellung eines Jahresabschlusses
(Vorschrift: § 35 Abs. 1 StBGebV)
GGW bis * Berechnungsart Gebühr von (10/10) Gebühr bis (40/10) Mittelgebühr
          15.000,00 € je Abschluss              121,00 €              484,00 €              302,50 €
          25.000,00 € je Abschluss              162,00 €              648,00 €              405,00 €
          37.500,00 € je Abschluss              172,00 €              688,00 €              430,00 €
          50.000,00 € je Abschluss              210,00 €              840,00 €              525,00 €
        100.000,00 € je Abschluss              296,00 €           1.184,00 €              740,00 €
        200.000,00 € je Abschluss              440,00 €           1.760,00 €           1.100,00 €
        300.000,00 € je Abschluss              514,00 €           2.056,00 €           1.285,00 €
        500.000,00 € je Abschluss              668,00 €           2.672,00 €           1.670,00 €
     1.000.000,00 € je Abschluss              903,00 €           3.612,00 €           2.257,50 €
     1.500.000,00 € je Abschluss           1.062,00 €           4.248,00 €           2.655,00 €
* GGW = Gegenstandswert = Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung  (aus Vereinfachungsgründen kann die unberichtigte Bilanzsumme u. der Umsatz verwendet werden)
Beinhaltet das Aufstellen eines Jahresabschlusses nach steuer- bzw. handelsrechtlichen Vorschriften 
ohne Beurteilung bestimmter Jahresabschlussposten. Vorausgesetzt wird eine ordnungsmäßige 
Buchführung. Die Gebühren für das Erstellen eines Anhangs werden gesondert berechnet.
2.3. Sonstige Hilfeleistungen im Rahmen des Abschlusses
(Vorschrift: § 35 Abs. 3 StBGebV)
Beispiele: 
- Mitwirkung bei der Inventur sowie Hilfestellung bei der Bewertung
- Abstimmungen im Kontokorrent- oder Sachkontenbereich
- Erstellung eines Anlagenverzeichnisses
- Hilfe bei Zusammenstellung und Bewertung von teilfertigen Arbeiten
 
Berechnungsart   Gebühr von Gebühr bis Mittelgebühr
Zeitgebühr je halbe Stunde                19,00 €                46,00 €                32,50 €
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 2.4. Anfertigen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
(Vorschrift: § 25 Abs. 1 StBGebV)
GGW bis * Berechnungsart Gebühr von (5/10) Gebühr bis (20/10) Mittelgebühr
          15.000,00 € je EÜ                60,50 €              242,00 €              151,25 €
          25.000,00 € je EÜ                81,00 €              324,00 €              202,50 €
          37.500,00 € je EÜ                86,00 €              344,00 €              215,00 €
          50.000,00 € je EÜ              105,00 €              420,00 €              262,50 €
          62.500,00 € je EÜ              121,50 €              486,00 €              303,75 €
          75.000,00 € je EÜ              135,50 €              542,00 €              338,75 €
          87.500,00 € je EÜ              141,50 €              566,00 €              353,75 €
        100.000,00 € je EÜ              148,00 €              592,00 €              370,00 €
        200.000,00 € je EÜ              220,00 €              880,00 €              550,00 €
        300.000,00 € je EÜ              257,00 €           1.028,00 €              642,50 €
* GGW = Gegenstandswert =  Jeweils höherer Betrag (Summe der Betriebseinnahmen oder -ausgaben)
Beinhaltet das Erstellen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Vorarbeiten, die
über das übliche Maß erheblich hinausgehen, werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet.
Dies sind vor allem Arbeiten, die bei selbst buchenden Kunden entstehen, um die Unterlagen und
Aufzeichnungen auf einen Stand zu bringen, bei dem überhaupt erst mit der Erstellung der EÜR
begonnen werden kann.
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Letzte Aktualisierung am 26.08.2010 © Egbert Chwatal, Dipl.-Kfm. * Steuerberater in Goslar