Leistungsbeschreibung: Erstellung Buchhaltung
Die Leistung beinhaltet das Erstellen der kompletten Finanzbuchhaltung bzw. bei nicht zur Buchführung verpflichteten Unternehmen die geordnete Belegablage bestehend aus:
a) Laufend
Diese Leistungen sind im Preis für die Erstellung der Finanzbuchhaltung enthalten. Angebots-Preis für Buchhaltung berechnen ».
- Sortieren und Ordnen der eingereichten Unterlagen (Belege)
- Stichprobenartige Prüfung der Belege. Geprüft wird zB. die Einhaltung der formalen Vorschriften zum Vorsteuerabzug. Bei Unstimmigkeiten, Zweifeln an der Richtigkeit oder sonstigen Mängeln werden Sie umgehend benachrichtigt
- Kontieren der Belege
- Erfassung in EDV
- Ausgabe von folgenden Auswertungen: Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Summen- und Saldenliste (SUSA)
- Elektronisch an das Finanzamt übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung
- Speicherung der Daten im Rechenzentrum der DATEV für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften
b) Fallweise / bei Bedarf
Diese Leistungen werden gesondert berechnet. Mehr Infos zur Zeitgebühr.
- Übernahme einer Fremdbuchhaltung / Einrichtung einer Finanzbuchhaltung (mehr Infos zur Einrichtung bzw. Übernahme einer Finanzbuchhaltung)
- Erstmalige Einrichtung einer neuen Buchhaltung inkl. Wahl und Einrichtung des entsprechenden Kontenrahmens
- Ausgabe weiterer Auswertungen wie z.B. Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht, Branchenvergleich, Offene-Posten-Liste, Mahnvorschlagsliste
- Controllingreport (u.a. mit Hochrechnung Gewinn und Analyse der voraussichtlichen Steuerzahllast anhand unseres KIPS -Systems)
- Beratung zu buchhalterischen oder steuerlichen Fragen
Anmerkungen und Ausschlüsse
Vorausgesetzt bei a) und b) ist ein durchschnittlicher Belegumfang und - Zustand sowie ein durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad. Bei Anlieferung eines sogenannten "Schuhkartons" - ein vollkommen unsortierter Haufen von Unterlagen - müssen wir einen zusätzlichen Zeitaufwand berechnen. Das Gleiche gilt für einen deutlich höheren Schwierigkeitsgrad zB. aufgrund von Auslandssachverhalten oder bei steuerrechtlichen Besonderheiten wie Organschaft, Firmenverflechtungen (zB. GmbH & Co.KG) oder bei umfangreichen steuerlichen Vorarbeiten zB. Trennung der Entgelte und Wareneinkauf bei Gaststätten und Einzelhändlern.
Nicht zum Umfang der Leistung gehört das Abholen und Zurückbringen der Unterlagen (siehe dazu aber unseren Servicebereich), das Führen eines Kassenbuchs oder Wareneingangsbuchs sowie steuerrechtliche Beratung oder das Klären von Sachverhalten.