Die Leistung beinhaltet das Erstellen eines kompletten Jahresabschlusses gemäß gesetzlicher Anforderungen bestehend aus:
Zusätzlich erhalten Sie den Kontennachweis (gesetzlich nicht vorgeschrieben), der eine Detailaufstellung der Zahlen aus der Bilanz bzw. der GuV enthält..
Vorausgesetzt ist eine ordnungsgemäße Buchführung. Falls die Buchführung nicht durch uns erstellt wurde, müssen die Daten in einem DATEV lesbaren Format vorliegen. Das Einspielen der Daten, Umwandlung anderer Formate oder anderer mit der Übernahme von Fremdbuchhaltungen erforderlicher Tätigkeiten werden gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet.
Nach den Empfehlungen der Steuerberaterkammer existieren 3 Arten der Auftragsdurchführung:
1. Erstellung ohne Beurteilungen (unser Standard);
2. Erstellung mit Beurteilungen der Plausibilität und
3. Erstellung mit umfassenden Beurteilungen
Alle 3 Varianten können jeweils mit oder ohne Erstellungsbericht abschließen (bei den Varianten 2 und 3 zwingend vorgesehen). Der Mehraufwand bei den Auftragsarten 2 und 3 wird gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet.
Variante1: Erstellung ohne Beurteilungen (unser Favorit)
Die Erstellung ohne Beurteilungen ist die kostengünstigste Variante und zugleich unser Favorit. Der Jahresabschluss wird hierbei
aus den vorgelegten Belegen, Büchern und
Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte, nach gesetzlichen
Vorgaben, Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und nach den innerhalb
dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung
bestehender Wahlrechte entwickelt. Die Buchhaltungskonten werden nur in eingeschränktem Umfang geprüft. Es erfolgt keine Prüfung der Unterlagen oder Buchführung auf Betrug, Mißbrauch oder sonstiger strafrechtlich bedeutsamer Umstände.
Ein Bericht über Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten (Erstellungsbericht) wird standardmäßig nicht erstellt und vom Finanzamt auch nicht gefordert! Oft verlangen Banken aber einen solchen Bericht. Falls Sie einen benötigen, können Sie uns gerne dazu beauftragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert nachZeitaufwand abgerechnet.
Variante2: Erstellung mit Beurteilungen der Plausibilität
Bei dieser Form werden neben den eigentlichen Erstellungstätigkeiten auch Befragungen und analytische Beurteilungen des Auftraggebers und der Unterlagen durchgeführt. Die Plausibilitätsbeurteilungen
sollen dem Steuerberater mit einer gewissen Sicherheit die Feststellung
ermöglichen, dass ihm keine Umstände bekannt geworden sind, die gegen
die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise in
allen für den Jahresabschluss wesentlichen Belangen sprechen. Es erfolgt keine Prüfung der Unterlagen oder Buchführung auf Betrug, Mißbrauch oder sonstiger strafrechtlich bedeutsamer Umstände.
Variante3: Erstellung mit umfassenden Beurteilungen
Der Auftrag mit umfassenden Beurteilungen geht noch weiter: Beurteilt werden soll die Ordnungsmäßigkeit
der (gesamten) Buchführung und der Angemessenheit sowie der Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Der Steuerberater muss bei diesem Auftrag hinreichende Sicherheit über die Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und System erlangen. Vom Ergebnis dieser
Beurteilungen hängt es ab, ob beurteilt werden kann, dass Buchführung und Bestandsnachweise
mit hinreichender Sicherheit geeignet sind, um daraus einen Jahresabschluss
zu erstellen, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Auch hier erfolgt keine Prüfung der Unterlagen oder Buchführung auf Betrug, Mißbrauch oder sonstiger strafrechtlich bedeutsamer Umstände. Die Wahrscheinlichkeit des Aufdeckens solcher Taten ist allerdings höher.
Die Erstellung des Jahresabschlusses wird in unseren Arbeitspapieren oder im (gesondert zu beauftragenden) Erstellungsbericht angemessen dokumentiert. Dabei werden die im Rahmen der Erstellung vorgenommenen Tätigkeiten einschließlich der vorgenommenen Beurteilungshandlungen nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten. Die Abschlussunterlagen sind so abgefasst, dass daraus die Entwicklung des Jahresabschlusses aus Buchführung und Inventar bzw. aus den vorgelegten Konten lückenlos nachzuvollziehen sind.
Die Unterlagen über das Zustandekommen des Jahresabschlusses sind notwendiger Bestandteil der Rechnungslegung des bilanzierenden Unternehmens (Abschlussunterlagen) und werden diesem auf Wunsch ausgehändigt. Der Auftraggeber erhält standardmäßig 2 Exemplare des Abschlusses ausgedruckt (1x für seine Akten, 1x für das Finanzamt). Weitere Exemplare sind kostenpflichtig.
Es erfolgt eine ca. 1/2 stündige Besprechung des Jahresabschlusses in unseren Kanzleiräumen. Bei Kunden im Servicebereich kann die Besprechung auch in deren Räumen stattfinden.