Leistungsbeschreibung Lohnabrechnung
Die Leistung beinhaltet das Erstellen der kompletten Lohnabrechnung oder bestimmter Einzelleistungen bestehend aus:
a) Monatlich
Diese Leistungen sind im Preis für die Erstellung der Lohnabrechnung enthalten. Mehr Infos zum Preis für Lohnbuchführung .
- Führen des gesetzlich vorgeschriebenen Lohnkontos
- Anfertigen der Lohnabrechnung auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen inkl. Übermittlung der Daten an Finanzverwaltung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc
- Speicherung der Daten im Rechenzentrum der DATEV für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschrift (mindestens 10 Jahre).
b) Fallweise / bei Bedarf
Diese Leistungen werden gesondert berechnet. Mehr Infos zur Zeitgebühr.
- Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldung einschließlich der elektronischen Übermittlung der Daten an die entsprechenden Behörden
- Nachberechnung / Wiederholungsabrechnung aufgrund korrigierter Unternehmensmitteilung
- Hilfestellung bei Anträgen z.B. Kurzarbeitergeld, Erstattungsantrag Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) oder Lohnersatzleistungen,
- Verdienstbescheinigung für Arbeitsamt bei Austritt eines Mitarbeiters
- Hilfestellung bei Statistiken, z. B. für Statistisches Landesamt
- An- / Ab- / Änderungsmeldungen an die Krankenkasse
- Brutto-/Nettoberechnungen (was kommt bei einem bestimmten Brutto letztlich netto heraus)
- Sofortmeldung neuer Arbeitnehmer an die Deutsche
Rentenversicherung
- Lohn-Hotline: telefonische Hilfe bei allen Lohnfragen
- Erstellung einer CD mit allen Lohnunterlagen (für Betriebsprüfungen)
- Erstmalige Einrichtung einer Lohnbuchführung inkl. Einrichtung der Auftraggeberstammdaten und der Personalstammdaten
- Übernahme aus Fremd-(Lohn-) Buchhaltungen
Vorausgesetzt bei a) und b) ist die Zulieferung von vorsortierten abrechnungsrelevanten Belegen/Informationen im Pendelordner oder z. B. bei Änderung von Mitarbeiterdaten
(wie gearbeitete Stunden, Adressänderung, neue Mitarbeiter) auf Papier-Erfassungsvorlagen per E-Mail / Telefax. Nicht zum Umfang der Leistung gehört das Klären schwieriger Sachverhalte sowie steuerrechtliche Beratung. Falls die Lohnbuchhaltung nicht durch uns erstellt wurde, sollten die Daten in einem DATEV lesbaren Format vorliegen. Das Einspielen der Daten, Umwandlung anderer Formate oder anderer mit der Übernahme von Fremdbuchhaltungen erforderlicher Tätigkeiten werden gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet.
© Egbert Chwatal, Steuerberater in Goslar