Leistungen zur Finanzbuchhaltung
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Oft als lästige Pflicht empfunden: Das Führen von Büchern (auch Buchführung oder Buchhaltung genannt) und speziell das Führen eines Kassenbuchs.
Aber auch wenn Sie nicht zur Buchhaltung verpflichtet sind, ist die Buchführung ein solides Instrument zur Betriebsführung. So zeigt zB die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Ihnen den aktuellen Stand Ihres Gewinns im Vergleich zum Vormonat oder Vorjahr und lässt Rückschlüsse auf den hochgerechneten steuerlichen Jahresgewinn zu.
Zusätzlich haben bestimmte gewerbliche Unternehmer noch andere Aufzeichnungspflichten zu beachten (z.B. Führen eines Wareneingangs- oder -ausgangsbuchs).
Mehr Informationen zur Buchführung oder zum Abschluss erhalten Sie hier.
Das können wir für Sie tun:
- Erstellen der kompletten Buchführung bzw. Übernahme der Aufzeichnungspflichten für kleinere Gewerbetreibende/Freiberufler. Zur Leistungsbeschreibung Buchhaltung »
- Hilfe und Beratung bei der Führung eines Kassenbuchs
- Führen des Wareneingangs- oder - ausgangsbuchs
- Beratung zur Einrichtung einer Buchhaltung oder Kostenrechnung
- Bearbeitung von Umsatzstatistiken für Verbände oder Bescheinigungen bzw. Meldungen an staatliche oder private Institutionen

