Hintergrundwissen Vorsteuern und Rechnungen

Eingangsrechnung mit Markierungen zur Vorsteuer vor Papierschredder

Alles richtig? Angaben auf einer Rechnung.

Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung setzen hohe Hürden, wenn es um die Erstattung von Vorsteuer geht. Entscheidend sind dabei die notwendigen Angaben, die auf keiner Rechnung fehlen dürfen.

 

Nachstehend einige ausgewählte interessante Dokumente zu diesem Bereich. Zum Lesen der -Dokumente benötigen Sie den (kostenlosen) AcrobatReader.

 

 

 

Notwendige Angaben auf Rechnungen für Vorsteuerabzug
Infos zum Thema, welche Angaben auf den Rechnungen sein müssen, damit die Vorsteuern abgezogen werden können und was dabei zu beachten ist.


Was ist bei Rechnungen aus Sicht der Finanzverwaltung wegen der Vorsteuern zu beachten
Umfangreiches (20 Seiten) BMF Schreiben vom 29.01.2004 betreffend unter anderem richtiger Steuerausweis in Rechnungen (worauf ist zu achten - Name des Empfängers, fortlaufende Nummer, Steuersatz ...), was ist eigentlich eine Rechnung, oder wie sind Rechnungen aufzubewahren.


Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung in der Rechnung
BMF Schreiben vom 26.09.2005 betreffend Angabe des korrekten Leistungsdatums auf Rechnungen und was dabei zu beachten ist.


Liste aller für den Vorsteuerabzug notwendigen Angaben auf Rechnungen
Selbst erstellte Liste aller Angaben, die auf einer Rechnung enthalten sein müssen, damit der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist.

 

Checkliste Vorsteuer

Eingangsrechnung mit Markierungen zur Vorsteuer vor Papierschredder

Liste aller für den Vorsteuerabzug notwendigen Angaben in einer Rechnung.


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