Vergleich 400-EUR-Minjob im Privathaushalt oder Betrieb
Stand: 01.07.2009
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Minijob im Betrieb |
Minijob in Privathaushalt |
| Voraussetzung |
Das monatliche
Arbeitsentgelt übersteigt nicht den Betrag von 400 EUR. |
| Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (KV) |
13 % |
5 % |
| Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung (RV) |
15 % |
5 % |
| Lohnsteuer-Alternativen: |
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- einheitliche Pauschsteuer
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2 % (Übernahme durch Arbeitgeber) |
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20 % (Übernahme durch Arbeitgeber - Ausnahme, wenn kein Pauschbetrag zur RV zu zahlen ist) |
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Höhe individuell nach Merkmalen in Lohnsteuerkarte (Übernahme
durch Arbeitnehmer) |
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Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
(für Klein-Unternehmen)
- U1 |
0,1% |
| Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung |
ab 1. Januar 2006 einheitlich 1,6
% |
| Einzugsstelle für Abgaben |
örtliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Finanzamt |
Minijob-Zentrale - Service-Einrichtung der Bundesknappschaft |
| Führung von Lohnunterlagen, § 28f SGB IV |
ja |
nein |
| Steuerermäßigungen bei Einkommensteuer |
Abzug aller Kosten als Betriebsausgaben
möglich |
Ermäßigung der Einkommensteuer
um 10% der Aufwendungen, höchstens 510 EUR |