Vergleich 400-EUR-Minjob im Privathaushalt oder Betrieb

Stand: 01.07.2009
  Minijob im Betrieb Minijob in Privathaushalt
Voraussetzung Das monatliche Arbeitsentgelt übersteigt nicht den Betrag von 400 EUR.
Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (KV) 13 % 5 %
Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung (RV) 15 % 5 %
Lohnsteuer-Alternativen:  
  • einheitliche Pauschsteuer
2 % (Übernahme durch Arbeitgeber)
  • pauschale Lohnsteuer
20 % (Übernahme durch Arbeitgeber - Ausnahme, wenn kein Pauschbetrag zur RV zu zahlen ist)
  • nach Lohnsteuerkarte
Höhe individuell nach Merkmalen in Lohnsteuerkarte (Übernahme durch Arbeitnehmer)
Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
(für Klein-Unternehmen) - U1
0,1%
Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung ab 1. Januar 2006 einheitlich 1,6 %
Einzugsstelle für Abgaben örtliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Finanzamt Minijob-Zentrale - Service-Einrichtung der Bundesknappschaft
Führung von Lohnunterlagen, § 28f SGB IV ja nein
Steuerermäßigungen bei Einkommensteuer Abzug aller Kosten als Betriebsausgaben möglich Ermäßigung der Einkommensteuer um 10% der Aufwendungen, höchstens 510 EUR