Aktuelles
An dieser Stelle erscheinen in loser Abfolge wichtige Informationen aus unserer Steuerberater-Kanzlei und vom Finanzamt.
Intern
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Finanzamt
04.01.2012
Einkommensteuerveranlagung 2011 | Steuerbescheide erst ab Mitte März möglich
In diesem Jahr können die Finanzämter erst frühestens im März die ersten Steuerbescheide versenden. Grund sind gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern.
Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.
Quelle: OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 4.1.2012
02.01.2012
Abgabefrist für Steuererklärungen 2011Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und gesonderten und einheitlichen Feststellung sind nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) grundsätzlich bis zum 31. Mai 2012 bei den Finanzämtern abzugeben.
Sofern die Erklärungen durch Steuerberater angefertigt werden, wird die Frist nach § 109 AO allgemein bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Davon kann Gebrauch gemacht werden zB. wenn für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum die erforderlichen Erklärungen verspätet oder nicht abgegeben wurden oder sich aus der Veranlagung für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum eine hohe Abschlusszahlung ergeben hat.
Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 2.1.2012
21.11.2011
Die Finanzverwaltung Niedersachsen stellt ihre EDV um.Nach einem Schreiben der Niedersächsischen Finanzverwaltung an alle Steuerberater wird die niedersächsische Steuerverwaltung in der Zeit vom 16.12.2011 bis 08.01.2012 eine Umstellung nahezu aller EDV -Verfahren in ihren Finanzämtern vornehmen. In dieser Zeit sind den Finanzämtern Eingaben in den maschinellen Festsetzungsverfahren nicht möglich. Deshalb werden Erstattungsfälle, die nach dem 12.12.2011 im Finanzamt eingehen, erst 2012 bearbeitet!
Die Finanzverwaltung weist ferner darauf hin, dass im Januar 2012 mit einem gewissen Arbeitsrückstand zu rechnen ist. Es sei daher nicht auszuschließen, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommt.
